Die Fachsekretäre unterstützen im Rahmen der Betriebsbetreuung unsere betrieblich gewählten ArbeitnehmervertreterInnen, also IG Metall Vertrauensleute, IG Metall Tarifkommissionen, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter und Jugend- und Auszubildendenvertreter bei ihren Aufgaben im Betrieb. Wir organisieren in Firmen, die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, die Auseinandersetzung um den Abschluss eines Firmentarifvertrags. Wir beraten die betrieblichen Interessenvertreter in Fragen der Arbeitsgestaltung, bei Restrukturierungsprozessen, der Entgeltgestaltung und der Umsetzung sonstiger kollektiven Regelungen. Wir helfen weiter, wenn es um Auslegungsfragen der jeweils geltenden Firmen- oder Flächentarifverträge geht. Diese Beratung erfolgt durch unsere Fachsekretäre, sowohl direkt im Betrieb, als auch in der Geschäftsstelle. Wenn ihr nicht sicher seid, welche Fachsekretärin/ welcher Fachsekretär für euren Betrieb zuständig ist, oder ihr bisher noch keine Anbindung habt, oder zunächst einmal einen Betriebsrat gründen möchtet, meldet euch bitte in der Geschäftsstelle unter 0221-951524-0

Kein Tarifvertrag im Betrieb?

In ihrem Betrieb gilt kein Tarifvertrag, gibt es keine transparenten Entgelt- und Arbeitszeitregeln, weil ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist? Dem kann abgeholfen werden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Denn das Tarifvertragsgesetz erlaubt ausdrücklich den Abschluss von Tarifverträgen zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber (z.B. eine Firma, ein Unternehmen, ein Handwerksbetrieb).

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