Leiharbeit Presse 2017
22/02/2017

IG Metall Köln-Leverkusen stoppt Tarifflucht

Es ging um 2 Millionen €. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zugunsten von Leiharbeitern Ford Industriepark entschieden. Mehr als 4 Jahre mussten die 25 Kläger für sich und ihre Kollegen kämpfen. Heute nun gab ihnen das Bundesarbeitsgericht Recht (Urteil vom 22.02.2017, Az: 5 AZR 552- 555/14). Danach haben Leiharbeiter Anspruch auf tarifvertragliche Branchenzuschläge, wenn sie in einem Betrieb eingesetzt werden, der überwiegend der Produktion von Autos dient. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb tatsächlich Hersteller des gesamten Fahrzeuges ist oder nicht. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten zu Ende. Dabei hatte alles gut begonnen. Durch Tarifvertrag vom 22.05.2012 sollten Leiharbeiter einen Zuschlag von bis zu 50 % erhalten, wenn Sie in einem Betrieb eingesetzt werden, der u. a. der Automobilindustrie oder dem Fahrzeugbau angehört. Nach anfänglicher Freude der Kolleginnen und Kollegen machte sich jedoch bei einigen Frust breit. Der Grund: Nicht alle wollten die Branchenzuschläge zahlen. Davon betroffen waren vor allem die Betriebe, die für die Ford-Werke GmbH Fahrzeugkomponenten fertigen. Da diese Betriebe behaupteten, nur Dienstleister zu sein, fühlten sie sich an dem Tarifvertrag nicht gebunden. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.

Auch der Bau von Fahrzeugkomponenten unterfällt danach dem Tarifvertrag. Die Betroffenen, die ihre Klagen mit der Hilfe der Rechtsabteilung der IG Metall Köln-Leverkusen geführt haben, sind erleichtert. Schließlich geht eine lange Durststrecke zu Ende. Während der gesamten Dauer des Verfahrens wurden den Betroffenen die Branchenzuschläge vorenthalten. Sie betragen nach 9 Monaten Einsatz 50 %. Einem Leiharbeiter, der nach dem Leiharbeitertarif 10,00 € verdient, fehlen so in jeder Stunde 5,00 €. „Viele hatten das Gefühl, Mitarbeiter zweiter Klasse zu sein. Andere Kollegen in anderen Betrieben haben die Branchenzuschläge erhalten, obwohl die Situation vergleichbar ist“, sagt Mario Utess, einer der beiden Prozessvertreter der Rechtsabteilung der IG Metall Köln-Leverkusen. „Die Nachzahlung für die Kolleginnen und Kollegen ist natürlich immens und liegt in einem hohen 5stelligen Bereich, wir schätzen bis zu 30.000,00 Euro“, ergänzt Karin Ende, ebenfalls Prozessvertreterin der IG Metall Köln-Leverkusen in dem laufenden Verfahren.

Insgesamt schätzt die IG Metall Köln-Leverkusen die Nachzahlungssumme an die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Betrag bis zu € 2 Mio. Witich Roßmann, I. Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Leverkusen: “Das Urteil des BAG hat bundesweite Bedeutung. Wer in und für die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie arbeitet, hat auch als Leiharbeiter Anspruch auf die metallspezifischen Branchenzuschläge – auf Equal Pay. Wir freuen uns mit den betroffenen Kollegen über den Erfolg. Es ist ein Skandal, dass man vier Jahre vor Gericht für seinen klaren Rechtsanspruch streiten muss.“ Selbstverständlich sind die Branchenzuschläge ab jetzt und auch für die Zukunft ebenfalls zu zahlen.

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