News 2021
21/04/2021

Einkommenssicherung in der Corona-Krise - Günstige Hartz-IV-Regeln gelten weiter

Mit dem zum 1.4.2021 in Kraft tretenden Sozialschutzpaket III gelten die günstigen Sonderregelungen bei Hartz IV weiterhin für Anträge, die bis zum Jahresende gestellt werden: Ersparnisse werden in der Regel nicht berücksichtigt und die tatsächlichen Wohnkosten werden in voller Höhe erstattet. Damit ist das Hartz-IV-System deutlich bürgerfreundlicher und leistungsstärker als vor der Corona-Pandemie: Ersparnisse müssen nicht mehr vorab aufgebraucht werden und die vertraute Wohnung ist gesichert. Diese Verbesserungen helfen vor allem Soloselbstständigen und Beschäftigten in Kurzarbeit, da Einkommenseinbußen zumindest abgemildert werden.

Mit dem angehängten achtseitigen Info-Blatt aus der Reihe „Der DGB informiert…“ informiert der DGB ausführlich über die Sonderregelungen und für wen (aufstockende) Hartz-IV-Leistungen in Frage kommen sowie über das Antragsverfahren.

DGB-Info-Blatt

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