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07/04/2020

IG Metall Köln-Leverkusen und Betriebsräte sorgen für Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Bild: panthermedia

Die IG Metall Köln-Leverkusen setzt gemeinsam mit den IG Metall-Betriebsräten in Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten durch.

 

Beispiel DEUTZ AG:

 

Bei der DEUTZ AG wird für jeden Tag, der kurzgearbeitet wird, für Kinderlose das Kurzarbeitergeld von 60 Prozent auf 80 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern von 67 Prozent auf 90 Prozent aufgestockt. Für Beschäftigte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt eine Anhebung auf 80 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende Mai.

 

Dieter Kolsch I. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Köln-Leverkusen: „Ohne Aufstockungsbeträge müssten Beschäftigte auf 33 bis 40 Prozent ihres Nettoentgeltes verzichten. Das reicht für viele Menschen in unserem Land bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Mit den Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld tragen Betriebsräte und IG Metall-Vertrauensleute weiterhin dazu bei, dass der massive Einbruch der Nachfrage abgefedert werden kann, der in den nächsten Monaten ohnehin eine starke Belastung für unsere Region darstellt. Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil deshalb auf Anhebungen auf das Kurzarbeitergeld nicht nur zu erwägen, sondern für alle Beschäftigte in Kurzarbeit umzusetzen. So kann die soziale Schieflage, die beim Kurzarbeitergeld entstanden ist, wieder ins Gleichgewicht gerückt werden.“

 

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Kurzarbeit für die Arbeitgeber enorm verbessert. So gibt es eine völlige Entlastung bei den Remanenzkosten (früher über 40 Prozent der Bruttolöhne). Dadurch entstehen den Arbeitgebern während der Phase der Kurzarbeit keine direkten Personalkosten.

 

Im März 2020 haben die Tarifvertragsparteien für die Metall- und Elektroindustrie vor dem Hintergrund der besonderen Ausnahmesituation den Solidartarif vereinbart. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, pro Beschäftigtem 350 Euro in einen „Topf“ zu zahlen. Dieser kann dann beispielsweise zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes herangezogen werden. Kolsch weiter: „In so gut wie allen Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, wird von der Regelung des Solidartarifvertrags Gebrauch gemacht. Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld sind völlig angemessen, wirtschaftlich vertretbar und notwendig, um den erheblichen Verlust für Beschäftigte bei der Kurzarbeit etwas auszugleichen.“

 

Verantwortlich: Dieter Kolsch

I. Bevollmächtigter und Geschäftsführer

IG Metall Köln-Leverkusen
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln

Telefon: (0221) 951524 -30
Mobil: (0170) 33 33 224
E-Mail: Dieter.Kolsch@igmetall.de

 

Kontakt Pressestelle:

 

Annika Leenen

 

IG Metall Köln-Leverkusen

Hans-Böckler-Platz 1 | 50672 Köln 
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