Aktuelles Metall und Elektro News 2021
30/03/2021

Verhandlungsergebnis Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie NRW erzielt

  • Foto: Stephen Petrat

In der Nacht zum 30. März 2021 konnte ein Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie NRW erzielt werden. Hier geht es zur Pressemitteilung der IG Metall NRW.

Informationen zum Tarifvertrag Corona-Beihilfe:

  • Spätestens mit der Juni Abrechnung 2021 erhalten die Beschäftigten eine Corona-Beihilfe bis zu 500 €.  Auszubildende bekommen bis zu 300 €. Dieser Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig.
  • Altersteilzeitler*innen, die sich bis zum 30. Juni 2021 in der Aktivphase befinden, erhalten den vollen Betrag.Altersteilzeitler*innen, die bereits in der Freistellungsphase sind, bekommen für jeden Monat, den sie seit März 2020 noch gearbeitet haben 1/16 dieses Betrags.
  • Der Anspruch reduziert sich bei allen Anspruchsberechtigten, für jeden Monat im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021, für den nicht mindestens zwei Wochen Anspruch auf Entgelt, Ausbildungsvergütung oder Kurzarbeitergeld bestand, um ein Sechzehntel.

Informationen zum „T-Geld“ (Transformationsgeld):

  • Beschäftigte und Auszubildende der Metall- und Elektroindustrie erhalten eine tarifdynamische Einmalzahlung, die jedes Jahr im Februar erfolgt – das sogenannte Transformationsgeld (T-Geld).
  • Im Februar 2022 erhalten die Beschäftigten 18,4 % ihres Monatsentgelts.
  • Ab Februar 2023 jährlich 27,6 % ihres Monatsentgelts.
  • Das T-Geld kann auch als Entgeltausgleich bei Arbeitszeitverkürzungen zur Beschäftigungssicherung genutzt werden. Dazu ist der vorherige Abschluss einer Betriebsvereinbarung notwendig.
  • Anspruch auf das T-Geld haben Beschäftigte, die jeweils am 28. Februar, mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind.
  • Altersteilzeitler*innen haben einen Anspruch entsprechend ihres Altersteilzeitentgeltes in der Aktiv- und Passivphase (i.d.R. 50%).
  • Ruht das Arbeitsverhältnis zeitweise Kraft Gesetz (z.B. Elternzeit, Pflegezeit) oder durch Vereinbarung (z.B. Sabbatical) besteht ein anteiliger Anspruch auf das Transformationsgeld.
  • Scheiden Beschäftigte unterjährig aus, besteht ebenfalls ein anteiliger Anspruch auf das T-Geld.

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