Die Geschäftsstelle Köln-Leverkusen ist ab dem 23.12.2025 um 12:30 Uhr bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen
In dieser Zeit findet keine Rechtsberatung statt.
Eventuell ablaufende Fristen in Rechtsangelegenheiten können nicht gewahrt werden.
Wir bitten Sie selbst darauf zu achten, dass keine Ausschluss- und Verjährungsfristen sowie die Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen (Klagefrist: 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) verstreichen.
In dringenden Fällen sollten Sie deshalb die Rechtsantragsstellen der Arbeits- und Sozialgerichte selbst aufsuchen und zur Fristwahrung Klage einreichen. Wir empfehlen vorab die telefonische Erreichbarkeit abzuklären.
Rechtsantragstelle beim
Arbeitsgericht Köln
Blumenthalstr. 33, 50670 Köln
+49 221-7740-351
bzw. in sozialrechtlichen Angelegenheiten
beim Sozialgericht Köln
Blumenthalstr. 33, 50670 Köln
+49 221- 7740-166
In dringenden Fällen kann zudem eine Beratung auf telefonische Nachfrage über die DGB Rechtsschutz GmbH unter +49 221- 5100 100 erfolgen.
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