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09/04/2020

CORONA Notlage darf nicht für eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ausgenutzt werden!

Bild:Panthermedia

IG Metall Köln-Leverkusen befürchtet erneuten Angriff auf das Arbeitszeitgesetz durch geplante Verordnung

 

Die Bundesregierung plant, befristet bis zum 31.06.2020, für „Beschäftigte der kritischen Infrastruktur“ eine sogenannte COVID-19-Arbeitszeitverordnung zu erlassen. Dadurch würden Möglichkeiten geschaffen, die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden auszudehnen, die Ruhezeit auf 9 Stunden abzusenken und Sonn- und Feiertagsarbeit in größerem Rahmen zu fahren. Zwar sollen diese Maßnahmen erst dann möglich sein, wenn alle anderen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Versorgung nicht mehr greifen, jedoch wissen wir auch, dass wenn diese Möglichkeiten einmal bestehen, sie auch genutzt werden.

 

Seit Jahren fordern die Arbeitgeberverbände eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und die NRW Landesregierung ist gerne mit dabei, zuletzt mit ihrer Bundesratsinitiative Anfang 2019. Und kaum ist die Ankündigung draußen, gibt es auch schon im Handwerk die Forderung nach einer Ausweitung der Regelungen auf ihre Branchen “für notwendige Reparaturen an den Krankenhäusern“.

 

„Es ist ein Skandal, dass jahrelang bewusst das Personal im Gesundheitswesen unter Bedarf reduziert wurde!“, so Kerstin Klein, zuständig für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der IG Metall Köln-Leverkusen. „Wer jetzt behauptet, das hätte man nicht gewusst, ist offensichtlich inkompetent. Es gab in der Vergangenheit genügend Verfahren, die Personalräte zu diesem Thema führen mussten. Das geringste Entgegenkommen wäre, dass die Beschäftigten zukünftig einen verpflichtenden Mindest-Schlüssel bei der personellen Besetzung erhalten.“

 

Warum beschäftigt uns das Thema so, obwohl die Beschäftigten aus den IG Metall-Bereichen nicht vorrangig betroffen sind?

 

„Ich bin mir ziemlich sicher“, sagt Kerstin Klein, „dass unsere Arbeitgeber ebenfalls solche Maßnahmen zum „Wiederankurbeln“ der Konjunktur nach Corona einfordern werden. Aber daran sieht man halt auch, wie wenig Verständnis die meisten Geschäftsführungen vom Thema Gesundheitsschutz haben. Gerade jetzt, wo die Beschäftigten hoch belastet sind und wir trotz aller Präventionsmaßnahmen keinen 100 prozentigen Schutz erreichen werden, wäre es höchst sinnvoll, die Arbeitsvolumina herunter zu fahren und Arbeitszeiten zu kürzen, um Entlastung zu schaffen. Stattdessen laufen unter dem Deckmantel „Prävention“ so fragwürdige Maßnahmen, wie Fieber messen am Werkstor, die natürlich überhaupt nichts bringen.“

 

Auch wenn die geplante Verordnung notwendig erscheint, werden wir sie kritisch im Blick halten und darauf achten, dass sie zeitlich und auf den Geltungsbereich beschränkt bleibt! Keine Ausweitung auf andere Bereiche, keine Verlängerung!

 

An dieser Stelle unsererseits ein dickes Dankeschön an all die Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Bereiche, in der Hoffnung, dass ihr dafür am Ende mehr als Applaus erntet. Und falls nicht, sind wir uns in einem sicher: Unser Streikrecht kann nicht außer Kraft gesetzt werden.

 

Verantwortlich: Dieter Kolsch

I. Bevollmächtigter und Geschäftsführer

IG Metall Köln-Leverkusen
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln

Telefon: (0221) 951524 -30
Mobil: (0170) 33 33 224
E-Mail: Dieter.Kolsch@igmetall.de
Internet: www.koeln-leverkusen.igmetall.de

 

Kontakt Pressestelle:

IG Metall Köln-Leverkusen

Annika Leenen

Hans-Böckler-Platz 1 | 50672 Köln 
Telefon:  +49 221 951524 34 | Fax: +49 221 951524 40

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