Leiharbeit und Werkverträge
Was ist Leiharbeit?
Ein Leiharbeitsverhältnis ist eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer, einem Verleiher und einem Entleiher. Angestellt und entlohnt wird der Arbeitnehmer von einem Verleiher. Dieser nutzt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers jedoch nicht selbst, sondern stellt sie einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, zur Verfügung. Dafür erhebt er eine Gebühr, die meist rund das Doppelte des Stundenlohns des Leiharbeitnehmers beträgt. Der Verleiher verdient also an jeder geleisteten Arbeitsstunde kräftig mit. Für den Entleiher ist ein Leiharbeitnehmer unter dem Strich meist teurer als ein normaler Beschäftigter, obwohl Leiharbeitnehmer in Deutschland für die gleiche Arbeit noch immer deutlich schlechter bezahlt werden dürfen als ihre festangestellten Kollegen. Dafür kann der Entleiher den Einsatz eines Leiharbeitnehmers sofort beenden, wenn er die Arbeitskraft nicht mehr benötigt.
Was sind Werkverträge?
Mit Werkverträgen gestalten Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen oder selbständigen Einzelpersonen. Ähnlich wie ein Kaufvertrag regelt der Werkvertrag den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Geld. Dabei kann es sich zum Beispiel um handwerkliche Arbeiten, wissenschaftliche Dienstleistungen, kreative Tätigkeiten oder einfache Hilfsarbeiten handeln. Im Unterschied zur Leiharbeit überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Beschäftigten, ist dafür aber frei in der Gestaltung seiner Arbeitsabläufe – was zählt ist das Ergebnis. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass die Beschäftigten im Werkvertrag nicht in die Abläufe des Auftraggebers eingebunden werden, da dies gegebenenfalls einen Scheinwerkvertrag und damit eine Festanstellung beim Auftraggeber begründen kann.
Tarifliche Regelungen
Seit 1972 ist Leiharbeit gesetzlich geregelt und war seither streng begrenzt. 2004 wurden jedoch fast alle Beschränkungen aufgehoben. Nun nehmen diese unsicheren und meist deutlich schlechter bezahlten Arbeitsverhältnisse stetig zu und ersetzen immer häufiger sichere Stammarbeitsplätze. Die IG Metall Köln-Leverkusen will die Arbeitsbedingungen für Leihbeschäftigte verbessern – auch in Deinem Betrieb.
Tarif 2012 – ein Meilenstein für Gerechtigkeit
Für Beschäftigte in der Leiharbeit werden häufig die Tarifregelungen der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden BAP und IgZ angewendet. Im Vergleich zu IG Metall-Tarifverträgen beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie sind die Bedingungen für Leiharbeitnehmer aber schlechter. Mehr Gerechtigkeit in der Leiharbeit ist daher ein wichtiges Ziel der IG Metall. In der Tarifrunde 2012 konnten erstmals Branchenzuschläge durchgesetzt werden: Leiharbeitnehmer bekommen durch die Branchenzuschläge mehr Geld, wenn sie in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind. Im Laufe eines Einsatzes steigt der Zuschlag in allen Entgeltgruppen stufenweise. Seit 2017 gehen diese Stufen von 15 auf bis zu 65 Prozent des Tarifentgelts (DGB-BAP/IgZ). Das ist ein Einstieg in die faire Bezahlung von Leiharbeitnehmern. Unser Ziel bleibt aber weiterhin die gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag.
http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de
Früher ging es bei der Vergabe von Werkverträgen vor allem darum, spezielles Know-how einzukaufen oder Randbereiche (Kantine, Pforte, Sicherheitsdienst) aus dem Unternehmen auszugliedern. Heute setzen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie Werkverträge im Kernbereich der industriellen Wertschöpfung ein, also in Produktion (35 Prozent), Montage (26 Prozent) sowie in Forschung, Entwicklung und Engineering (19 Prozent). Ziel ist dabei häufig die Kostensenkung, die dann aber zu Lasten der Beschäftigten geht. Hier müssen Tarifverträge und Betriebsräte in den Entleihunternehmen die Bedingungen verbessern – Deine IG Metall Köln-Leverkusen unterstützt dabei.
Gut informiert sein, kann bares Geld bedeuten. Mit Informationsmaterial und einem persönlichen Beratungsgespräch können die neuen Regelungen des Tarifvertrages richtig genutzt werden!
Tel. 0221 951524-0
Für Beschäftigte in Unternehmen der Forschung und Entwicklung:
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Infobroschüre für Leiharbeitnehmer/-innen
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